Hallo Margret,ob Du in Dresden mit Nebenwohnung gemeldet bleibst oder nicht, ist relativ gleichgültig, wenn diese Nebenwohnung ein Zimmer bei Deinen Eltern ist. Da ist eigentlich schon gerichtlich entschieden, dass ein derartiges Zimmer nicht „innegehabt“ wird und damit nicht zweitwohnungsteuerpflichtig ist.Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 05.12.2002, Az 16 K 3699/01 entschieden:„Solange die auch [...]